AGB

Kanzian & Traunsteiner – Kontrabassbau OG

Alexander Kanzian, Fabian Traunsteiner

Hirschengasse 1, 1060 Wien

Für die Abwicklung aller Bestellungen über Kanzian & Traunsteiner – Kontrabassbau OG, im Folgenden kurz „Kanzian & Traunsteiner“ genannt, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), mit Stand vom 26. Jänner 2023:

1. Geltungsbereich

Sämtliche unserer Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Fassung. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen gelten nur dann, wenn wir ausdrücklich und schriftlich ihrer Anwendung zugestimmt haben. Der Käufer verpflichtet sich mit Abgabe eines Kaufanbots, die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu akzeptieren, bzw. bindet sich rechtsverbindlich daran.

2. Vertragsabschluss

Alle Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gelten. Erst Ihre Bestellung ist ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages. Sie gilt nicht als Zusicherung oder Garantiezusage, welcher Art auch immer. Abbildungen auf unserer Website sind daher nur dann verbindlich, wenn es sich um Einzelstücke handelt. Das Zustandekommen des Vertrags wird durch unsere schriftliche Bestätigung auf schriftlichem (auch elektronischem) Wege rechtswirksam.

2.1 Bezahlung erworbener Artikel

Zahlungen innerhalb Österreichs und der EU sind, wenn es keine von uns ausdrücklich autorisierte anderslautende Erklärung gibt, vor oder bei der Lieferung des Vertragsgegenstands, auf unserem Bankkonto einlangend, oder in bar zu tätigen.

2.2 Teillieferungen

Wir behalten uns vor, Teillieferungen bzw. Teilleistungen vorzunehmen, falls bestellte Waren nicht lagernd sind, sofern das für eine schnelle Abwicklung vorteilhaft erscheint und für den Besteller zumutbar ist.

2.3 Zahlungsverzug

Für nicht zeitgerecht eingelangte Zahlungen für unsere Leistungen oder Waren werden Mahngebühren in Höhe von 10% des Rechnungsbetrags, mindestens aber 12 Euro in Rechnung gestellt. Ab der zweiten Mahnung werden Mahnspesen in Höhe von 20% des fälligen Betrags, mindestens aber 25 Euro verrechnet.

Wird die Zahlung von unserer Seite in Verzug gesetzt, gelten darüberhinaus Verzugszinsen von 4% über dem aktuellen Leitzinssatz der Österreichischen Nationalbank.

2.4. Angebote

Die Angebotserstellung in schriftlicher Form für eine Reparatur kostet € 50,- zuzüglich USt. Bei Erteilung des Auftrages werden die Angebotskosten zur Gänze abgezogen. Angebote welche Fotos erfordern (wie z.B. Angebote für Versicherungen nach Unfallschäden) kosten zusätzlich € 20,- zuzüglich USt.

3. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist für neue Sachen beträgt 24 Monate. Die Frist beginnt mit Gefahrenübergang. Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Sachen beträgt 12 Monate ab Gefahrenübergang. Bei Mängeln haften wir wie folgt: Mangelhafte Ware ist samt Kopie der Rechnung an „Kanzian & Traunsteiner“, Hirschengasse 1, 1060 Wien zu senden, oder persönlich zu überbringen.

3.1. Gewährleistungsansprüche wegen Transportschäden stehen dem Kunden nur zu, wenn er die Ware bei Wareneingang unverzüglich und nachweislich überprüft hat, und somit seiner unternehmerischen Untersuchungs- und Anzeigenpflicht sofort nach Erhalt der Ware nachgekommen ist.

3.2. Die Gewährleistungsansprüche erstrecken sich nicht auf natürlichen Verschleiß und nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang durch fehlerhafte, nachlässige, nicht bestimmungsgemäße oder unsachgemäße Verwendung oder Handhabung verursacht werden.

3.3. Von den Gewährleistungsansprüchen ebenfalls nicht erfasst werden Schäden, die infolge einer Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, infolge unsachgemäßer Verwendung, unzureichender Wartung oder ungeeigneter Pflege entstehen.

3.4. Holzteile und Instrumente sind ein natürliches Produkt. Zumutbare Abweichungen von Abmessungen, Gewicht, Farbe sowie bei der Beschaffenheit des Holzes bleiben vorbehalten, sofern die Gebrauchsfähigkeit der Kaufsache nicht beeinträchtigt wird. Diese Verschiedenheiten sind kein Grund zur Reklamation. Für optische Abweichungen gelten die gleichen Regeln wie unter Punkt 2. Im Übrigen schließt die Gewährleistung auch nicht das natürliche Entstehen von Rissen im Holz von Streichinstrumenten ein, sofern diese nicht nachweislich auf Produktionsfehler oder falsche Bearbeitung zurückzuführen sind.

3.5. Waren die von uns als „defekt“ angeboten und verkauft werden, sind ausdrücklich von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen.

3.6. Unsere Instrumente und deren Zubehör werden nach bestem Wissen und Gewissen, in der Regel durch Hinzuziehen weiterer Expertenmeinungen, sowohl nach Alter, Herkunft, Qualität und Zustand bewertet. Eine eventuelle Expertise und/oder Erstellung eines Zertifikats durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigen vor dem Kauf erfolgt im Normalfall nur auf ausdrücklichen Wunsch und zu Lasten des Käufers. Für allfällige nachträgliche Anderbewertungen, bzw. abweichende Wertermittlungen durch Dritte wird jegliche Haftung, Wandlung und/oder Gewährleistung ausgeschlossen.

4. Datenspeicherung

Ihre Daten werden nur, soweit geschäftsnotwendig, im Rahmen des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet. Wir geben Ihre personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer Haus-Adresse und E-Mail-Adresse nicht ohne Ihre ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter.

5. Eigentumsvorbehalt

a) Sämtliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung in unserem alleinigen Eigentum.

b) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. Ein Vertragsrücktritt entsteht erst nach Verstreichen einer von uns gesetzten Frist zur Bezahlung oder Leistung sowie der ausdrücklichen Erklärung unsererseits. Wir behalten uns in diesem Fall vor, dem Besteller jegliche Weiterveräußerung zu untersagen, sowie bis zur vollständigen Bezahlung der von uns gelieferten Leistung oder Ware angemessene Sicherheiten in Gewahrsam zu nehmen.

6. Liefervorbehalt

Der Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die nicht in unserem Machtbereich liegen (Naturkatastrophen, Schäden durch Feuer, Wasser, Sturm, Streiks und andere unvorhersehbare Ereignisse), die über unsere zumutbare Sorgfaltspflicht hinausgehen, das betrifft auch den Lieferverzug unserer Vorlieferanten von Material, Rohstoffen, berechtigt uns, vom Liefervertrag teilweise oder ganz zurückzutreten.

Ist es uns durch das Verschulden des Vertragspartners nicht möglich (Aussperrung, Nichterscheinen, Annahmeverweigerung, etc.), die Ware oder Leistung termingerecht zu liefern oder zu leisten, steht uns das gleiche Recht zu. Wir werden solche Umstände unseren Kunden unverzüglich mitteilen.

7. Wirksamkeit und Änderung der AGB

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen oder Bedingungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder nichtig sein, behalten die übrigen Teile der AGB ihre Gültigkeit.

„Kanzian & Traunsteiner“ behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Bei einer Veränderung der AGB gelten für den Kunden die AGB, die zum Zeitpunkt des ihn betreffenden Vertragsabschlusses Gültigkeit haben.

8. Regelung des Gerichtsstands

Gerichtsstand ist Wien, egal ob der Vertragspartner von „Kanzian & Traunsteiner“ eine natürliche oder juristische Person ist, auch wenn diese keinen Gerichtsstand in Österreich hat. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach österreichischem Recht.